Beschreibung
Mit einer fünfjährigen Fälligkeit müssen Brandschutzbeauftragte Arbeit-geber*innen oder Arbeitnehmer*innen) einen Auffrischungskurs besuchen. Diese sind für die Organisation der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen in einem Betrieb zuständig: Verbrennungslehre, Feuerdreieck; Aufbau und Funktionsweise der Löscher und anderer Löschmittel; Brandverhütung, Brandursachen; Gefahrenkennzeichnung am Arbeitsplatz; Gefahren für Menschen durch Brände; Verhalten im Notfall und Alarmsysteme und Brandmeldeanlagen.
Treffen
1 Treffen
· 5h gesamt
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Di.
21.04.2026
08:00–13:00
5 h