Beschreibung
Mit einer fünfjährigen Fälligkeit müssen Brandschutzbeauftragte (Arbeitgeber*innen oder Arbeitnehmer*innen) einen Auffrischungskurs besuchen. Diese sind für die Organisation der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen in einem Betrieb zuständig: Verbrennungslehre, Feuerdreieck; Aufbau und Funktionsweise der Löscher und anderer Löschmittel; Brandverhütung, Brandursachen; Gefahrenkennzeichnung am Arbeitsplatz; Gefahren für Menschen durch Brände; Verhalten im Notfall und Alarmsysteme und Brandmeldeanlagen. Kursinhalt laut Anlage III des M.D. vom 2. September 2021 bzw. den Bestimmungen des G.v.D. vom 9. April 2008, Nr. 81.
Treffen
1 Treffen
· 2h gesamt
-
Di.
21.04.2026
15:00–17:00
2 h